Sie benötigen eine gesicherte MS-Diagnose und eine Überweisung Ihres behandelnden Hausarztes oder Ihres Facharztes. Wir können auch zusätzlich zur Betreuung durch niedergelassene Ärzte tätig werden, z.B. bei Zweitmeinung oder wenn bestimmte Leistungen durch diese nicht selbst erbracht werden können. In diesem Fall stimmen wir uns mit den zuweisenden Ärzten ab und bilden eine gemeinsame Versorgung, zumal unsere Tätigkeit keine Auswirkung auf das Budget niedergelassener Ärzte hat.
Alternativ kann die Behandlung in unserer MS Ambulanz von einer Krankenhausärztin oder einem Krankenhausarzt am Ende des Krankenhausaufenthaltes veranlasst werden.