Patientenbesuche:
Für den Besuch von Krankenhäusern werden keine gesonderten Testnachweise von Teststellen mehr benötigt.
Es reicht aus, wenn Sie sich am Tag des Besuchs zuhause selbst testen und dem Rhein-Maas Klinikum gegenüber auf Nachfrage mündlich versichern, dass der Test negativ war. Bei begründeten Zweifeln oder Personen mit Symptomen kann die Durchführung eines vom RMK gestellten Coronaselbsttests unter Aufsicht verlangt werden.
Ambulant einbestellte Patienten und deren Begleitpersonen:
Erstkontakte, Aufklärungsgespräche und ambulante Termine können ohne Testnachweis durchgeführt werden. Alle Patienten müssen eine FFP2-/KN95-Maske tragen.
Für ambulante Eingriffe/div. Untersuchungen (Endoskopie, HKL, TEE, ambulanter OP, pulmologischer Funktionsbereich, …) sind weiterhin Testnachweise (Schnelltest max. 24h alt, PCR-Test 48h alt) erforderlich.
Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Erregers bitten wir Sie, Ihre Besuche auf ein verträgliches Minimum zu reduzieren. Bitte suchen Sie Ihre Angehörigen auf direktem Weg auf. Die Maskenpflicht gilt zu jeder Zeit auf dem gesamten Gelände.
Außerplanmäßige Besuche sind nur nach Absprache mit den jeweiligen Behandlungsteams möglich.
Bei Missachtung der Besucherregeln müssen wir Besucher leider nach Hause schicken.
Wir bitten um Verständnis - zum Wohle unserer Patienten.