Unter „Compliance Management System“ verstehen wir die Gesamtheit der eingerichteten Maßnahmen und Prozesse in unserem Unternehmen, um Compliance sicherzustellen.
Im deutschen Recht existieren zwar keine Vorgaben, welche die Einrichtung eines Compliance Management Systems zwingend voraussetzen, unser Ziel ist es jedoch, hierdurch die Einhaltung der Vorschriften im Sinne der Compliance sicherzustellen. Hiermit schützen wir unser eigenes Unternehmen. Denn die Implementierung unseres Compliance Management Systems dient dazu, Haftungsansprüche und andere Rechtsnachteile sowie Reputationsverluste für unser Unternehmen zu vermeiden. Insbesondere soll aber auch vermieden werden, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zivilrechtlich in Anspruch genommen oder straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen ausgesetzt werden.
Das Compliance Management System soll die Vermögenswerte des Rhein-Maas Klinikums und der mit ihm verbundenen Gesellschaften vor Schäden schützen, es soll schadensabwehrend und werterhaltend wirken und so zum wertschöpfenden Unternehmenserfolg beitragen.
Das Ziel, rechtmäßiges Verhalten sicherzustellen, dient, mit Blick auf das sachgerechte Verfolgen der Unternehmensziele, sowohl dem Interesse der Mitarbeiter als auch den Interessen unserer Kunden, der Kostenträger und nicht zuletzt der Öffentlichkeit.
Die folgenden Bausteine stellen die wesentlichen Elemente unseres Compliance Management Systems dar:
- Identifizierung und Systematisierung von Compliance-Pflichten und -Risiken
- Festlegung von Compliance-Standards in Form von Verhaltenskodizes und sonstigen Richtlinien
- Information und Schulung der Mitarbeiter als Präventivmaßnahmen
- Einrichtung von Kontrollen und Überwachung der Einhaltung von Compliance-Vorgaben
- Etablierung eines standardisierten Umgangs mit Compliance-Verstößen
- Regelmäßige Berichterstattung an Geschäftsführung und Aufsichtsrat