Für den Fall einer unvorhersehbaren Verhinderung des Wahlarztes übernimmt (sofern benannt) sein nachfolgend benannter ständiger ärztlicher Vertreter dessen Aufgabe.
Die nachfolgend benannten allgemeinen Fachabteilungen umfassen alle die sie betreffenden fachlichen Behandlungen mit Ausnahme ihrer in der Liste gesondert gelisteten Fachbereiche.